Einlagensicherung
Einlagensicherung in der Übersicht
Zahlreiche Negativschlagzeilen von Sparern, die Ihr Erspartes verloren haben schadeten dem Image von Geldanlagen im Jahr 2009. Als Reaktion auf das geringe Vertrauen der Anleger in Anlageformen wie Tagesgeld und Festgeld, wurden die Einlagensicherungssysteme überarbeitet und die jeweiligen Sicherungsgrenzen drastisch erhöht. In Konsequenz ist das Anlegen von Geld sicherer den je...Sinn und Zweck der Einlagensicherung
Die Einlagensicherung schützt die Sichteinlagen (Girokonto, Tagesgeld, Festgeld Guthaben) von Bankkunden im Falle der Insolvenz des Kreditinstituts. Es gibt sowohl gesetzliche als auch freiwillige Systeme zur Einlagensicherheit. Gerät eine Bank in zahlungsnot, so schützen die Einlagensicherungsysteme die Sichteinlagen der Kunden.Die Einlagensicherheit gilt unter anderem für das Tagesgeld, aber nicht für alle Bankprodukte. Insbesondere spekulative Anlageformen wie Aktien, werden nicht berücksichtigt. Des Weiteren ist die Sicherheit der Einlage vom Hauptsitz der jeweiligen Bank abhängig. Bei Kreditinstituten mit ausländischem Stammsitz, greift die Einlagensicherung des Herkunftslandes. Diese kann von den deutschen Regelungen abweichen.
Einlagensicherungssysteme
Gesetzliche EinlagensicherungDas Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz regelt in Deutschland die gesetzliche Einlagensicherung. Diese schützt Ihre Tagesgeldanlage bis zu einer Höhe von 50.000 Euro pro Person. Der Schutz erstreckt sich, anders als in früheren Regelungen, auf 100% der Einlagensumme.
Im Jahre 2009 hat die deutsche Bundesregierung unter dem Eindruck der Finanzkrise eine Staatsgarantie ausgesprochen, welche die Anlagen deutscher Kontoinhaber in unbegrenzter Höhe sichern soll. Was dieser politische Erklärung im Ernstfall wert ist, muss sich jeder Anleger selbst beantworten.
Freiwillige Einlagensicherungssystemen
Zu den freiwilligen Einlagensicherungssystemen gehört der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Ca. 230 Kreditinstitute haben sich in diesem Fonds zusammengeschlossen und stehen gegenseitig für die Gelder ihrer Kunden ein. Für jeden ihrer Kunden haftet die jeweilige Bank mit 30% ihres Eigenkapitals. Das maßgebliche Eigenkapital ist im letzten Jahresabschluss der Bank vermerkt. Dieses liegt im Normalfall in mehrstelliger Millionenhöhe.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken
Dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) gehören 61 Kreditinstitute an. Zu den Mitgliedern zählen unter anderem die Landesbanken und die Förderbanken des Bundes und der Länder. Der VÖB garantiert zu 100% für Tagesgeld ohne Höchstgrenze. Den selben Schutz genießen Tagesgeldkonten bei Banken die dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe angehören. Hier besteht ebenfalls eine eine hundertprozentige Garantie ohne betragliche Höchstgrenze.
Unabhängig zu welchem Einlagensicherunssystem die Bank Ihres Vertrauens zählt, Einlagen auf Tagesgeldkonten sind grundsätzlich abgesichert. Lediglich in der Höhe der Einlagensicherheit unterscheiden sich die Anbieter. Der gesetzlich geschützte Mindestbetrag von 50.000 Euro ist für private Anleger in den meisten Fällen völlig ausreichend.
