Abgeltungssteuer beim Tagesgeld
Auf die Zinserträge eines Tagesgeldkontos müssen Steuern entrichtet werden. Anders als bei regelmäßigem Einkommen (bspw. Gehalt) erfolgt dies seit dem 01. Januar 2009 pauschal. Das bedeutet, dass man auf alle Kapitalerträge 25% Abgeltungssteuer bezahlen muss. Wenn man also Zinserträge in Höhe von 100€ hat, muss man 25€ Abgeltungssteuer zahlen. Zusätzlich zur Abgeltungssteuer kommt noch der viel diskutierte Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.Die Steuern werden direkt bei der Ausschüttung der Zinserträge verrechnet. Somit bekommt man den Zinsertrag minus der Abgeltungssteuer ausbezahlt. Eine Besteuerung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt nicht.
Sonderfall: Liegt der persönlich Steuersatz unter den pauschalen 25% Abgeltungssteuer, so wird dieser zur Berechnung der Steuern verwendet.
Um das Sparen für den kleinen Mann attraktiv zu halten, gibt es den Sparfreibetrag. Dadurch ist es möglich einen Freistellungsauftrag bis zur Summe von 801 € (bei Ehepaaren 1602 €) zu erteilen. Man zahlt also erst ab dem 802. Euro Abgeltungssteuer. Achtung: Wer seinem Kreditinstitut keinen Freistellungsauftrag erteilt, zahlt regulär Abgeltungssteuer.
Bei Geringverdienern gibt es einen weiteren Sonderfall. Liegt das Jahreseinkommen unter der Grenze von 7664 €, so kann man beim zuständigen Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Somit müssen Kapitalerträge nicht versteuert werden.
Zum Tagesgeld Vergleichsrechner
